KESB

KESB – Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) stellen das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicher. Im Weiteren sind sie zuständig für verschiedene weitere Massnahmen.
Um mit der KESB in Kontakt zu treten, wenden Sie sich bitte an die Behörde Ihrer Region

 

 

 

 

 

>> Im dringenden NOTFALL ausserhalb unserer Bürozeiten können Sie sich an den diensthabenden Hausarzt, den Amtsarzt oder an die Polizei wenden. <<

Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörde

Ihre zuständige Behörde
finden Sie hier.